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BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Voraussetzung für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Verhängung einer Vermögensstrafe
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- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Allerdings setzt solches nicht etwa eine gleichrangige Beteiligung, gar eine "gleichberechtigte" Partnerschaft der Bandenmitglieder voraus (BGHSt 38, 26, 29; BGHR BtMG § 30a Bande 5).Jedoch ist notwendiges Merkmal einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift, daß die Mitglieder über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus einen gefestigten "Bandenwillen" haben (…BGHR BtMG § 30a Bande 2), ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGHR BtMG § 30a Bande 5;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).
- BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94
Vermögensstrafe I
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben. - BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Seit dem Gesetz zur Änderung u. a. des Strafgesetzbuches vom 28. Februar 1992 (BGBl. I S 372) mit Wirkung vom 7. März 1992 gilt das Bruttoprinzip statt des vorher herrschenden Nettoprinzips (BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 1996, 539).
- BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Jedoch ist notwendiges Merkmal einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift, daß die Mitglieder über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus einen gefestigten "Bandenwillen" haben (BGHR BtMG § 30a Bande 2), ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (…BGHR BtMG § 30a Bande 5;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13). - BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90
Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Allerdings setzt solches nicht etwa eine gleichrangige Beteiligung, gar eine "gleichberechtigte" Partnerschaft der Bandenmitglieder voraus (BGHSt 38, 26, 29;… BGHR BtMG § 30a Bande 5). - BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95
Vermögensstrafe II
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben. - BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96
Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches …
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Einer Verfallsanordnung stehen hier die in § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB enthaltenen Regeln des Opferschutzes (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 89/96 -, insoweit in StV 1996, 481 nicht abgedruckt) nicht entgegen. - BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94
Verfall - Vermögensstrafe - Rangverhältnis
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -). - BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95
Vorrang - Vermögensstrafe - Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (…BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -). - BGH, 05.08.1994 - 3 StR 277/94
Anordnung des Verfalls des Wertersatzes
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -). - BGH, 17.04.1996 - 2 StR 635/95
Unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung des …
- BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95
Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat