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   BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98   

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https://dejure.org/1998,7489
BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,7489)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1998 - 5 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,7489)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 5 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,7489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Voraussetzung für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Verhängung einer Vermögensstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a; StGB § 43 a, § 73

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Allerdings setzt solches nicht etwa eine gleichrangige Beteiligung, gar eine "gleichberechtigte" Partnerschaft der Bandenmitglieder voraus (BGHSt 38, 26, 29; BGHR BtMG § 30a Bande 5).

    Jedoch ist notwendiges Merkmal einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift, daß die Mitglieder über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus einen gefestigten "Bandenwillen" haben (BGHR BtMG § 30a Bande 2), ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGHR BtMG § 30a Bande 5; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94

    Vermögensstrafe I

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Seit dem Gesetz zur Änderung u. a. des Strafgesetzbuches vom 28. Februar 1992 (BGBl. I S 372) mit Wirkung vom 7. März 1992 gilt das Bruttoprinzip statt des vorher herrschenden Nettoprinzips (BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 1996, 539).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Jedoch ist notwendiges Merkmal einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift, daß die Mitglieder über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus einen gefestigten "Bandenwillen" haben (BGHR BtMG § 30a Bande 2), ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGHR BtMG § 30a Bande 5; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Allerdings setzt solches nicht etwa eine gleichrangige Beteiligung, gar eine "gleichberechtigte" Partnerschaft der Bandenmitglieder voraus (BGHSt 38, 26, 29; BGHR BtMG § 30a Bande 5).
  • BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95

    Vermögensstrafe II

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96

    Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Einer Verfallsanordnung stehen hier die in § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB enthaltenen Regeln des Opferschutzes (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 89/96 -, insoweit in StV 1996, 481 nicht abgedruckt) nicht entgegen.
  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94

    Verfall - Vermögensstrafe - Rangverhältnis

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95

    Vorrang - Vermögensstrafe - Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -).
  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 277/94

    Anordnung des Verfalls des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98
    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 635/95

    Unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung des

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95

    Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat

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